Ab den 6. Juni 2025 treten neue Regeln für die An- und Abmeldung für den Strombezug in Kraft.
Die neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur erlauben es nicht mehr, den Strombezug rückwirkend Ab- oder Anzumelden.
Was ist ab dem 6. Juni 2025 bei An- uns Abmeldungen Ihres Strombezugs zu beachten?
Ab diesem Zeitpunkt ist eine An- und Abmeldung nur noch in die Zukunft möglich. Das heißt: Wenn Sie einen Auszug, Einzug oder Umzug planen, müssen Sie den Vertrag im Voraus anmelden bzw. kündigen. Eine rückwirkende Anmeldung oder Kündigung ist ab dem 06. Juni 2025 nicht mehr möglich. Wir bitten Sie daher uns Ein-, Aus- und Umzüge sieben Tage vorher zu melden. Mit einer rechtzeitigen Meldung bleibt sichergestellt, dass für Sie keine unnötigen Zusatzkosten entstehen.
Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig abmelde?
Melden Sie den Auszug bzw. die Kündigung nicht rechtzeitig, müssen Sie bis zum Tag der finalen Kündigung weiterhin bezahlen. Dadurch kann es passieren, dass Ihnen neben der Grundgebühr auch der Energieverbrauch Ihres Nachmieters in Rechnung gestellt wird.
Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig anmelde?
Wenn Sie sich nicht rechtzeitig anmelden, wird die Grundgebühr sowie eventuell Ihr Verbrauch Ihrem Vormieter, Vermieter oder Eigentümer in Rechnung gestellt. Deshalb: Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, um Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter oder Eigentümer zu vermeiden.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.