Das Messstellenbetriebsgesetz schreibt diese modernen Messeinrichtungen für Stromkunden mit einem Verbrauch von weniger als 6.000 kWh pro Jahr bzw. Erzeugungsanlagen mit einer Einspeiseleistung bis zu 7 kWh ab 2023 vor.
Der Zeitpunkt für den Wechsel hängt vom Alter ihres aktuellen Zählers, der Eichfrist und regionalen Gegebenheiten ab.
Übrigens: Auch für Ihren alten Zähler haben Sie bereits einen entsprechenden Betrag bezahlt. Für den Zählerwechsel selbst fallen keine Kosten an.
Mein Messstellenbetreiber ist Ansprechpartner bei:
- Einbau und Wechsel meines Stromzählers
- Wartung und Betrieb meines Stromzählers
- Ablesung der Zählerstände und Fragen dazu
Mein Stromanbieter ist Ansprechpartner bei:
- Fragen zu meiner Stromrechnung und Abschlagszahlungen
- Änderung meiner Daten (z.B. Umzug)
- Fragen zu meinem Stromvertrag (z.B. Tarifwechsel)
Sie bleiben unabhängig!
- Sie sind auch weiterhin nicht an einen Stromtarif gebunden
- Bei uns gibt es keine Mindestvertragslaufzeit
- Ihr Verbrauchsverhalten wird nicht analysiert